Der Lahhof

Andrea Lahmeyer vom Lahof mit einem ihrer Pferde

Auszug aus dem Buch von Horst Lameier (1983) über den Lahhof:

Kommen wir also zu ihm, dem Lahof, der Namengebend war und der als Stammsitz des Geschlechtes gelten kann. Der Lahof liegt 4 km westlich von Bassum in der Landgemeinde Klein Ringmar, Kreis Syke , Amtsgericht Bassum , Schulgemeinde Groß Ringmar. Nach einer alten örtlichen Sage soll Groß Ringmar der Sitz eines mächtigen Adelsgeschlechtes gewesen sein. Kl. Ringmar wurde demnach als Siedlerdorf von “Frilingen” dieses. Adelsgeschlechtes erbaut.

Der Lahhof in Klein Ringmar bei Bassum ist der Stammhof der Familie Lahmeyer

Zwischen Gr, und Kl, Ringmar war ein Teich in der Märheide (Meerheide). Zwei Edelfräulein warfen voller Übermut einen Ring in diesen Teich und sagten: so sicher dieser Ring nicht wiedergefunden würde, so sicher würde ihr Reichtum andauern. – Es kommt eine große Trockenheit, und Mägde finden am austrocknenden Teich beim Streusandholen den Ring. Nicht lange danach verarmte das stolze Geschlecht.
(1211 werden urkdl. erw.: Tetmar u. rother von ringmar)

Der Lahof ist von ausgedehnten Waldungen, dem großen und kleinen La umgeben, die ihm den Namen geben. Durch das Gebiet des Hofes fließt die Hache oder der Haftgraben, ein kleines Flüßchen. Der sogenannte Bremer Weg, der von Twistringen nach Bremen geht, kreuzt ebenfalls das Hofgebiet. Der Hof hat heute eine Größe von ca. 600 Morgen, davon sind ca. 20 ha Wald. Seiner Art nach ist er ein einstelliger Einzelhof, also ein Haupthof und wird auch zu jeder Zeit als Vollmeierstelle genannt.

Seine früheste Erwähnung findet der Hof in den Hoyaschen Urkundenrollen des 14. Jahrhunderts. Es heißt dort um 1375 unter: “Dit is dat gued dat gheleghen is ouer der sture by der hunte lank, dat to herschop van Nygenbruchusen hort: u.a.: dre hus to lutteken Ringmar, en hus tom la”, und dann weiter in gleichzeitigen Rollen: “Clawes to dem la: ene j mark (1/2 Mark)”. In den Urkunden dieser Zeit ist “hus“ mit Bauernhof, ja Haupthof, gleichzusetzen, Landesherren waren also die Grafen von Hoya und ihre Rechtsnachfolger.

Ihnen war man pflichtig. Dieses Abhängigkeitsverhältnis hatte seinen Ursprung in der Villikationsverfassung des Mittelalters. Der Grundherr setzte auf seinen Gütern Verwalter ein, maiores oder villici (Meier). Diese Vertrauensperson wurde mit einem dieser Haupt-, Sal- oder Fronhöfe bemeiert. Der Meier bewirtschaftete es als Beamter des Herrn mit Hilfe der hand + spanndienstpflichtigen Hörigen (Laten + Liten), die auf den Lathufen in der Umgebung saßen. Kleine Meiereien hatten ca. 100 Morgen, auf denen 3 – 4 Laten saßen, größere 300 – 400 Morgen mit entsprechenden Hörigen. Die Meier waren ursprünglich selbst Laten des Herrn, gelangten durch ihre Verwaltungsfunktion aber bald zu Ansehen. Teilweise wurden ihre Ämter auch durch ritterliche Ministerialen ausgeübt (die ja auch dem Grundherrn dienstbar und daher unfrei waren). Durch Mißbrauch dieser Vorzugsfunktion kam es häufig zu Mißständen. Der Grundherr trennte also den Meierhof von der Villikation (dem dörflichen Hörigenbetrieb) und verpachtete gegen festes Entgelt (Abgabe) den Haupthof an den Meier (ius pensionarum) . Die teilweise freigelassenen Laten wurden mit dem übrigen Villikationsland bemeiert. Hieraus entwickelte sich das Meierrecht.

Ob der um 1375 erwähnte “Clawes to dem la” ein direkter Ahnherr der Lameyer ist, läßt sich wegen fehlender urkundlicher Belege nicht nachweisen. Der Lahof jedenfalls hat seit mehr als 600 Jahren seinen Platz in der Geschichte des Landes und auf ihm sitzt seit nachweislich nunmehr über 400 Jahren das Geschlecht der Lameyer.